Diese Regelung gilt sinngemäss für den Einsatz der Ersatzmitglieder. 2 Das Präsidium der Abteilung oder die Verfahrensleitung kann abweichend davon den Spruchkörper gestützt auf gesetzliche Bestimmungen sowie weitere sachliche Kriterien und Umstände bilden. 3 Bei der Bestimmung des Spruchkörpers sind namentlich folgende Kriterien und Umstände zu berücksichtigen: a Ausgewogene Belastung der Richterinnen und Richter;