Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 17. August 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtsichern der Ladung (Hund) als Lenker eines Personenwagens, angeblich begangen am 4. März 2018, ca. 09:10 Uhr in Aarberg. II. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Fahren eines Personenwagens ohne Abblendlicht bei schlechten Sichtverhältnissen, angeblich begangen am 4. März 2018, ca. 09:10 Uhr in Aarberg;