V. Verfügungen Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt das Kantons Bern (SVSA) hat mit Schreiben vom 11. Januar 2019 um Zustellung des Strafurteils nach Eintritt der Rechtskraft ersucht (pag. 107). In Anwendung von Art. 104 Abs. 1 SVG ist dem SVSA das vorliegende Urteil nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde mitzuteilen. 11 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.