Der Beschuldigte wurde im vorliegenden Verfahren nicht anwaltlich vertreten. Das Verfahren betraf eine einfache Verkehrsregelverletzung mit sehr einfachem Sachverhalt und sehr tiefer Strafandrohung. Allerdings stellten sich in rechtlicher Hinsicht nicht ganz einfache Fragen, deren Erörterung dem Beschuldigten einen hohen Arbeitsaufwand verursachte. Aufgrund dessen erscheint es gerechtfertigt, den Beschuldigten mit einem Pauschalbetrag von CHF 400.00 für seine Umtriebe zu entschädigen.