Es ist zu prüfen, wie sich Art. 30 Abs. 4 VRV zu Art. 30 Abs. 1 VRV verhält. Mit anderen Worten, fragt sich, ob auch in Situationen, in denen das Einschalten des Nebellichts nach Art. 30 Abs. 4 VRV zulässig ist und auch vorgenommen wird, gleichzeitig auch noch die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts nach Art. 30 Abs. 1 VRV bestehen bleibt. Weder im Schrifttum noch in der Rechtsprechung finden sich Antworten dazu. Die vom Beschuldigten vorgebrachten techni-