Der Beschuldigte scheint sich in seinen Aussagen sehr sicher zu sein. Ausserdem zeugen sie von sehr genauer Kenntnis der Funktionsweise der Fahrzeugbeleuchtung, was aufgrund seines beruflichen Hintergrundes nicht überraschend ist. Es gibt keine klaren Anzeichen, dass es sich lediglich um Schutzbehauptungen handelt. Die Aussagen wirken glaubhaft. Es steht Aussage gegen Aussage, wobei der Beschuldigte bestimmtere und mit mehr Details unterstützte Angaben machte wie Polizist B.________. Es ist in diesen Fall von der für den Beschuldigten günstigeren Sachverhaltsvariante auszugehen.