Es sei nicht möglich, dass er nur mit Standlicht gefahren sei. Dann hätte der Polizist ihm nicht vorwerfen können, dass er hinten kein Licht hätte (pag. 41 Z. 36 ff.). Er fahre sicher nicht nur mit Standlicht. Es sei nicht möglich, dass er vergessen hätte das Nebellicht einzuschalten. Wenn dies der Fall gewesen wäre, wäre er nur mit Tagfahrlicht gefahren. Sein Auto habe weiter einen Lichtsensor, sodass bei Dunkelheit automatisch das Abblendlicht eingeschaltet werde (pag. 42 Z. 20 ff.). Der Beschuldigte scheint sich in seinen Aussagen sehr sicher zu sein.