Einen Fehler seinerseits schliesse er aus. Bei der Anhaltung sei nicht von den Standlichtern die Rede gewesen, sondern davon, ob von den Nebellampen auf Abblendlicht hätte gewechselt werden sollen (pag. 7 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er aus, es sei neblig gewesen und er sei mit dem Standlicht in Kombination mit Nebellicht gefahren. Er arbeite seit 30 Jahren bei D. ________ und wisse bestens, wie das Licht sein müsse und wie die Lichter funktionieren würden. Das Nebellicht habe die gleiche Stärke wie das Abblendlicht (pag. 41 Z. 16 ff.). Es sei nicht möglich, dass er nur mit Standlicht gefahren sei.