5 Der Beschuldigte schrieb in seiner Einsprachebegründung vom 13. April 2018, er sei mit den über den Lichtschalter eingeschalteten vorderen Nebelleuchten gefahren. Es habe dichter Morgennebel geherrscht, der deren Einsatz erfordert habe. Er untermalte das Einschalten der Nebellichter mit Details: Die grüne Kontrollleuchte habe gebrannt und er habe die Fahrzeugbeleuchtung bewusst gewählt. Einen Fehler seinerseits schliesse er aus.