Er habe nicht mit Sicherheit sagen können, dass er nur mit Standlicht gefahren sei. Es sei auch nicht abwegig anzunehmen, dass der Polizist in der irrigen Annahme, die Abblendlichter müssten eingeschaltet sein, derart darauf fixiert gewesen sei, dass er die Nebellampen übersehen habe oder vielleicht sogar für Standlichter gehalten habe. Es sei davon auszugehen, dass die Nebellampen in Kombination mit Standlicht eingesetzt worden seien. Die Vorinstanz habe nicht mit der gebotenen Sorgfalt abgeklärt, welche Sichtverhältnisse am fraglichen Vormittag geherrscht hätten.