Er habe von Anfang an und während des gesamten Verfahrens glaubhaft und nachvollziehbar versichert, dass er die Nebellichter als Ergebnis einer bewussten Entscheidung zu den Standlichtern zugeschaltet und bewusst auf das Abblendlicht verzichtet habe. Hätte er nicht in die Lichtautomatik des Fahrzeuges eingegriffen, wäre er mit eingeschalteten Tagfahrlichtern unterwegs gewesen. Die Ausführungen des Polizisten/Zeugen seien hingegen mit tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Er habe nicht mit Sicherheit sagen können, dass er nur mit Standlicht gefahren sei.