1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 17. August 2018 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtsichern der Ladung (Hund) als Lenker eines Personenwagens. Es sprach ihn hingegen schuldig der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Fahren mit Stand- und Nebellicht statt Abblend- und Nebellicht und verurteilte ihn hierfür zu einer Übertretungsbusse von CHF 40.00 sowie zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von insgesamt CHF 585.00 (pag. 52 ff.).