19 «Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse» vom 15. Januar 2018 ab und legte die Tagessatzhöhe auf CHF 190.00 fest. Oberinstanzlich wurde auf die Einholung von aktuellen Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten verzichtet. Eine Verschlechterung derselben wurde jedenfalls seitens der Verteidigung nicht geltend gemacht. Die Kammer schliesst sich daher der Berechnung der Vorinstanz an, womit die Tagessatzhöhe von CHF 190.00 zu bestätigen ist.