17 den gebotenen Sicherheitsabstand wiederherzustellen, entlastet den Berufungsführer in seinem Verhalten entgegen der Verteidigung jedoch nicht. Ebenfalls nicht gefolgt werden kann dem Argument, dass der Fahrer des Toyotas damit hätte rechnen müssen, dass ein auf der Nebenspur vor ihm fahrendes Fahrzeug auf seine Fahrbahn wechselt (pag. 156). Wie die Verteidigung selbst geltend macht, hatte der Toyota Fahrer den Beschuldigten stets im Blick: Zunächst im Rückspiegel und dann während mehrere Sekunden rechts neben sich auf der Normalspur.