16 cken bis zu ungeplanten Fahrmanövern reichen. Das Rechtsüberholen auf der Autobahn, auf der hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, stellt eine erhöhte abstrakte Gefährdung dar (BGE 142 IV 93 E. 3.2; Urteil des Bundesgerichts 6B_216/2018 vom 14. November 2018 E. 2.1.2 je mit Hinweisen). Die Verteidigung geht fehl in der Annahme, dass der Vertrauensgrundsatz bei parallelem Kolonnenverkehr per se nicht gelte.