Zwar dauerte der gesamte Vorgang etwa 30 Sekunden, was weder als besonders lang, noch als übermässig kurz bezeichnet werden muss. Indes ist aufgrund des längeren Verweilens des Beschuldigten unmittelbar und nur mit sehr geringem Abstand hinter dem Lastwagen davon auszugehen, dass das Manöver noch deutlich kürzer ausgefallen wäre, hätte sich früher eine genügend grosse Lücke für den Wechsel zurück auf die erste Überholspur ergeben. Wie auf der Videoaufnahme deutlich zu erkennen ist, war die Lücke zuvor schlichtweg nicht ausreichend und öffnete sich diese erst nach einigen Sekunden des Wartens, was der Beschuldigte dann aber auch unverzüglich ausnützte. Wie die Vorinstanz erachtet