Wie oben ausgeführt, ist für die Kammer nicht ersichtlich, dass der weisse Toyota auf der ersten Überholspur seine Geschwindigkeit reduziert hätte. Ebenfalls wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Bremslichter des vor dem Toyota fahrenden Autos erstmals zu einem Zeitpunkt aufleuchteten, in welchem sich der Beschuldigte bereits leicht vor dem Toyota auf der Normalspur befand. Dass der Beschuldigte den weissen Toyota rechts passierte, ist demnach nicht auf einen Handorgeleffekt auf der ersten Überholspur zurückzuführen.