Subsumtion Wie bereits im Rahmen der Beweiswürdigung aufgrund der Videoaufzeichnung festgestellt, herrschte zur hier interessierenden Zeit auf der Autobahn A1 Ost L, Ittigen, Verzweigung Schönbühl – Verzweigung Bern/Wankdorf, ein hohes Verkehrsaufkommen. Die Fahrzeuge fuhren relativ dicht hintereinander, insbesondere auf der ersten Überholspur, auf welcher sich der Beschuldigte noch zu Beginn des Manövers fortbewegte.