Entgegen der Vorinstanz sei die Reduktion der Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Überholspur keine Voraussetzung dafür, dass der Vertrauensgrundsatz auf Autobahnen nicht zur Anwendung gelange. Somit habe der Toyota damit rechnen müssen, dass andere Fahrzeuge auf der Normalspur vorbeifahren würden. Daraus könne für den Toyota keine gesteigerte Gefährdungs- oder Unfallgefahr abgeleitet werden. Ferner habe der Beschuldigte den Toyota nicht mit hoher Geschwindigkeit passiert und der Fahrer des Toyotas habe ihn während 18 Sekunden im Blickfeld gehabt. Zudem habe der Toyota nicht abbremsen müssen und sei nicht an seiner Fahrt gehindert worden.