10 am weissen Lieferwagen (Toyota) vorbeigeschoben, weil die mittlere Spur langsamer geworden sei, sondern weil er vorher beschleunigt habe. Bei dieser Begründung verkenne die Vorinstanz aber, dass das passive Rechtsvorbeifahren im Kolonnenverkehr auf der Autobahn per se erlaubt sei. Dass für ein passives und somit erlaubtes Rechtsvorbeifahren eine Geschwindigkeitsreduktion auf den linken Fahrspuren und damit einhergehend ein Handorgeleffekt hätte vorliegen müssen, treffe nicht zu.