Bei solch hohen Geschwindigkeiten könnten bereits geringfügige Unvorsichtigkeiten oder Fehlreaktionen der involvierten Lenker fatale Folgen haben. Insgesamt sei aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten, des hohen Verkehrsaufkommens und der kurzen Abstände zwischen den Fahrzeugen vorliegend demnach von einer groben Verkehrsregelverletzung auszugehen, welche objektiv schwer wiege. Schliesslich sei auch der subjektive Tatbestand erfüllt: Der Beschuldigte habe den Toyota rechts überholen wollen und dabei eigennützig gehandelt.