Es müsse konkret eine ernstliche Gefahr hervorgerufen oder abstrakt die Möglichkeit einer ernstlichen Gefahr geschaffen werden. Beim Verbot des Rechtsüberholens auf Autobahnen handle es sich gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung um eine objektiv wichtige Verkehrsvorschrift, deren Missachtung eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit mit beträchtlicher Unfallgefahr nach sich ziehe und normalerweise objektiv schwer wiege. Auf Autobahnen solle man sich grundsätzlich darauf verlassen können, nicht plötzlich rechts überholt zu werden.