Als geübter Fahrer habe er gewusst, dass er nicht in Eile gewesen sei die Spur zu wechseln, da die Verzweigung erst in 1‘500 m gefolgt sei. Selbst unter der Annahme, dass kein geschlossenes Manöver vorgelegen habe, sei ein passives Vorbeifahren zu verneinen, da dies lediglich ohne zu beschleunigen vorliegen würde, was der Beschuldigte aber gerade getan habe, obwohl er nach dem Beschleunigen sogleich leicht abgebremst habe. Das kurze und deutliche Beschleunigen zeige, dass er sich eben doch vor den Toyota habe schieben