9.5 Beweisergebnis Der Sachverhalt gemäss Strafbefehl (pag. 14) ist für die Kammer erstellt. Die Kammer erachtet es als erwiesen, dass der Beschuldigte von der ersten Überholspur auf die Normalspur wechselte, dort zwischen 18:06:16 und 18:06:20 Uhr beschleunigte, dadurch am links neben ihm fahrenden weissen Toyota vorbeifuhr und zum vor ihm fahrenden Lastwagen aufschloss, seine Fahrt in dieser Position weiterführte und sodann zwischen 18:06:46 und 18:06:49, also nach etwa 30 Sekunden, unmittelbar vor dem weissen Toyota wieder auf die erste Überholspur einbog.