So kann etwa seine Aussage, dass er nicht beschleunigt habe, aufgrund der Videoaufnahme klar widerlegt werden. Auch der Aussage, es sei in diesem Zeitpunkt gerade günstig gewesen, auf die mittlere Spur zu wechseln, kann nicht gefolgt werden, waren doch die Abstände zwischen den Autos aufgrund des dichten Verkehrs sehr klein. Unbehelflich sind sodann die Ausführungen des Beschuldigten zu seinen Absichten. Er sei nicht bewusst nach rechts gefahren, um am weissen Toyota vorbeizufahren (pag. 48 Z. 35). Er sei einfach dem Lastwagen nachgefahren, bis er das Schild gesehen habe. Er habe damit gerechnet, dass dieses später komme.