Es ist zwar korrekt, dass der Beschuldigte eine gewisse Zeit knapp hinter dem Lastwagen auf der Normalspur fuhr. Jedoch ist klar ersichtlich, dass er durch sein Beschleunigen relativ schnell zu diesem aufschloss und diesem mit geringem Abstand nachfuhr. Während rund 30 Sekunden entstand keine genügend grosse Lücke, um vor den Toyota zurück auf die Überholspur zu wechseln. Als sich eine solche Lücke aber um 18:06:46 auftat, nutzte der Beschuldigte diese erwiesenermassen unverzüglich zum Rüberschwenken auf die erste Überholspur. Der Beschuldigte wäre dem Lastwagen auf der Normalspur nicht so dicht aufgefahren, hätte er nicht den Toyota auf der ersten Überholspur überholen wollen.