Es ist weiter erstellt, dass der Fahrer des Toyotas durch den Fahrstreifenwechsel des Beschuldigten nicht abbremsen musste, da auf der Videoaufnahme ersichtlich ist, dass dessen Bremslichter während und nach diesem Manöver nicht leuchteten. Dennoch kann der Verteidigung nicht gefolgt werden, wenn sie vorbringt, es habe keine Gefährdung für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bestanden. Zwar trifft es zu, dass der Fahrer des Toyotas das Fahrzeug des Beschuldigten zunächst im Rück- und Seitenspiegel und anschliessend während einer längeren Zeit direkt neben ihm auf der Normalspur im Blickfeld hatte.