Ein sofortiger Spurwechsel des Beschuldigten wäre demnach keinesfalls notwendig gewesen. Ebenso deutet auch das dichte Auffahren an den vor dem Beschuldigten fahrenden Lastwagen klar darauf hin, dass es der Beschuldigte von Beginn weg darauf anlegte, den Toyota zu überholen. Andernfalls wäre auch die bereits erwähnte plötzliche Beschleunigung auf der Normalspur nicht erklärbar. Es ist weiter erstellt, dass der Fahrer des Toyotas durch den Fahrstreifenwechsel des Beschuldigten nicht abbremsen musste, da auf der Videoaufnahme ersichtlich ist, dass dessen Bremslichter während und nach diesem Manöver nicht leuchteten.