147 f.). Sodann habe es sich beim Passieren des Toyotas sowie beim Spurwechsel auf die erste Überholspur nicht wie von der Vorinstanz angenommen um ein in sich geschlossenes Manöver gehandelt. Stattdessen habe es sich um zwei voneinander unabhängige Manöver gehandelt. Der Beschuldigte habe erst nach einer halben Minute bzw. nach 725 m auf die erste Überholspur zurück gewechselt. Er habe die Spur erst nach Sichtung der Verzweigungstafel gewechselt, da er gewusst habe, dass er sich links halten müsse, obwohl er noch nicht oft nach Thun gefahren sei. Es sei nachvollziehbar und ratsam, die erstbeste Gelegenheit zum Spurwechsel zu nutzen.