Der Beschuldigte habe zwar aufgrund der Annäherung zum Lastwagen vor ihm abgebremst, sei jedoch infolge der Beschleunigung schneller als der Toyota geblieben. Somit erachtete es die Vorinstanz als erstellt, dass der Beschuldigte beschleunigt habe und schloss aus, dass diese Beschleunigung auf den kleineren Kurvenradius zurückzuführen sei. Vielmehr sei durch den Beschuldigten kurz und deutlich beschleunigt worden. Der Beschuldigte habe den Toyota schliesslich vollständig passiert, und, nachdem