9. Beweiswürdigung 9.1.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 67, S. 5 der Urteilsbegründung). 9.2 Ausführungen der Vorinstanz Die Vorinstanz stützte sich bei ihrer Beweiswürdigung als Hauptbeweismittel insbesondere auf die SatSpeed-Videoaufnahme (pag. 46 ff.). Sie führte aus, dass, nachdem der Beschuldigte sich um 18:06:16 noch deutlich hinter dem weissen Lieferwagen befunden habe, auf dem Video ab 18:06:17 ein deutliches Beschleunigen erkennbar sei, womit er schnell zum Toyota aufgeschlossen habe.