Der Beschuldigte lenkte einen Personenwagen auf dem 1. Überholstreifen der Autobahn, von dort nach rechts auf den Normalstreifen, wo er leicht beschleunigend einen Lieferwagen rechts überholte und vor diesem nach ca. 725 m bzw. ca. 30 Sekunden wieder nach links auf den 1. Überholstreifen wechselte. Durch dieses krass regelwidrige Fahrmanöver schuf der Beschuldigte ein zumindest erhöht abstraktes Kollisions- und Verletzungsrisiko für die anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Insassen des rechts überholten Fahrzeugs, was er in Kauf nahm.