6. Vorwurf gemäss Anklage (Strafbefehl) Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl, der vorliegend als Anklageschrift gilt, Folgendes vorgeworfen (pag. 14): Der Beschuldigte lenkte einen Personenwagen auf dem 1. Überholstreifen der Autobahn, von dort nach rechts auf den Normalstreifen, wo er leicht beschleunigend einen Lieferwagen rechts überholte und vor diesem nach ca. 725 m bzw. ca. 30 Sekunden wieder nach links auf den 1. Überholstreifen wechselte.