5. A.________ sei eine angemessene Entschädigung für die Ausübung seiner Verfahrensrechte im vorliegenden Verfahren gemäss noch einzureichender Kostennote auszurichten. 6. Das Urteil sei schriftlich mitzuteilen an: - der Koordinationsstelle Strafregister - dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich, Abteilung Administrativverfahren, Verkehrssicherheit