2. Berufung und schriftliches Verfahren Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten am 28. September 2018 fristgerecht die Berufung an (pag. 58). In seiner form- und fristgerechten Berufungserklärung vom 14. Dezember 2018 (pag. 97 ff.) focht der Beschuldigte das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich an. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2018 wurde die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht genommen (pag. 105 f.). Der Beschuldigte erklärte sich mit Schreiben vom 8. Januar 2019 mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag. 111). Mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 (pag.