___ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 5. Januar 2018 auf der Autobahn A1 Ost L, Ittigen, Verzweigung Schönbühl – Verzweigung Bern/Wankdorf, durch Rechtsüberholen, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 190.00, ausmachend total CHF 1‘900.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwei Tage. Weiter wurde er zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 1‘700.00 verurteilt.