64 5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - Fürsprecher L.________ (auszugsweise Ziff. I.3.) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Urteilsdispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Migration und Personenstand (MIP; Art. 82 VZAE; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der F.________ (Ausgleichskasse) (Art.