3. Zu einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 3‘500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 50 Tage festgesetzt. 4. Zu 3/4 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 25‘824.75, ausmachend CHF 19‘368.55.