Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 20. Juni 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das AVIG, angeblich begangen in der Zeit zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 2. Februar 2015 in Langenthal und anderswo z.N. der D.________ (Arbeitslosenkasse), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten, eingestellt wurde (Ziff. I. erstinstanzliches Urteilsdispositiv);