Für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren ist dem Beschuldigten zu Handen von Rechtsanwalt B.________ – entsprechend der Verteilung der Verfahrenskosten – eine anteilsmässige Entschädigung auszurichten. Diese ist gestützt auf die Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ vom 5. August 2019 (pag. 1895 ff.) festzusetzen. Während die 2,5 Stunden, welche Rechtsanwalt B.________ für die erstinstanzliche Urteilseröffnung geltend macht (pag.