24. Verfahrenskosten 24.1 Erstinstanzliches Verfahren Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich auf CHF 25‘824.75. Davon wurden durch die Vorinstanz bereits rechtskräftig CHF 3‘228.10 ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt (entsprechend 1/8 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten; Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1705).