Nach Berücksichtigung eines Pauschalabzuges von 20% (Krankenkassen, Steuern), resultiert eine Tagessatzhöhe von CHF 70.00. 23.9 Fazit Der Beschuldigte ist somit zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend CHF 21‘000.00, zu verurteilen, unter Festsetzung der Probezeit auf 2 Jahre. Weiter ist der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 3‘500.00 zu verurteilen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 50 Tage festzusetzen ist. V. Kosten und Entschädigung