55 23.1.2 Täterkomponenten Betreffend die neutral zu gewichtenden Täterkomponenten wird auf die Erwägungen unter IV.12.2. Täterkomponenten hiervor verwiesen. Es bleibt bei einer Einsatzstrafe von 260 Strafeinheiten. 23.2 Asperation für den Schuldspruch wegen Veruntreuung (Ziff. III.1.2. des Urteilsdispositivs; Bezahlung privater Rechnungen in der Höhe von CHF 7‘781.35) Betreffend den Referenzsachverhalt kann auf die entsprechenden Ausführungen hiervor verwiesen werden.