54 23. Gesamtgeldstrafe 23.1 Einsatzstrafe für den Schuldspruch wegen Veruntreuung (Ziff. III.1.1. des Urteilsdispositivs; Barbezüge in der Höhe von CHF 66‘695.10) 23.1.1 Tatkomponenten Unter dem Titel der objektiven Tatschwere geht die Kammer betreffend Beurteilung der Schwere der Rechtsgutsverletzung bei der Veruntreuung als Vermögensdelikt vom Deliktsbetrag aus.