Beschuldigten zeugt von einer hohen kriminellen Energie, er handelte dreist und skrupellos. Besonders verwerflich und hinterhältig ist dabei, dass er mit seinem Verhalten das Vertrauen seines Freundes C.________, welcher ihm nach seiner Reha im Jahr 2012 in seiner Firma überhaupt erst eine Chance zum beruflichen Wiedereinstieg gegeben (vgl. die eigenen Angaben des Beschuldigten auf pag. 331 Z. 62 f.) und ihm schliesslich immerhin die Geschäftsführung seiner Firma anvertraut hatte, gänzlich missbrauchte.