In Bezug auf die Art und Weise der Herbeiführung fällt ins Gewicht, dass der Beschuldigte die Tat über längere Zeit hinweg geplant und mit einem erheblichen Aufwand vorbereitet haben muss. Konkret gründete er selber die R.________ (GmbH), um anschliessend mit dieser die eigentlich für die E.________ (GmbH) ausgehandelten aber noch nicht unterzeichneten Werkverträge ausführen zu können. Zudem begann er teilweise bereits vor Vertragsabschluss mit der Arbeitsausführung – wohl auch, um einen gewissen Druck auf die Vertragspartnerin S.________ ausüben bzw. diese quasi vor vollendete Tatsachen stellen zu können bzw. ihr ein Zurückkommen auf den Vertrag zu erschweren. Dieses Verhalten des