22. Freiheitsstrafe für den Schuldspruch wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung 22.1 Tatkomponenten Unter dem Titel der objektiven Tatschwere berücksichtigt die Kammer, dass das Auftragsvolumen für die nicht im Namen der E.________ (GmbH) abgeschlossenen Werkverträge CHF 540‘000.00 betragen hat. Dabei verkennt sie nicht, dass diese Summe nicht mit dem von der E.________ (GmbH) erlittenen Vermögensschaden gleichzusetzen ist.