Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe liegen keine vor. Der Beschuldigte hat sich der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung i.S.v. Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB schuldig gemacht, begangen in der Zeit zwischen dem 20. Februar 2014 und dem 4. September 2014 in Langenthal und anderswo z.N. der E.________ (GmbH).