15.2 Subsumtion Ziff. I.1.4. Der Beschuldigte bezog ab dem Geschäftskonto der E.________ (GmbH) einen Gesamtbargeldbetrag von insgesamt CHF 3‘123.11, dieses Geld stellte Gesellschaftsvermögen und damit für den Beschuldigten fremdes Vermögen dar. Durch die Vermischung des bezogenen Bargeldes mit dem eigenen Bargeld des Be-