(GmbH) befindliche Schreiben des Beschuldigten vom 19. Juni 2014 an die Ausgleichskasse relevant, mit welchem dieser um einen Zeitaufschub bat, weil «gravierende Fehler in unserer Buchhaltung» festgestellt worden seien und «die gesamte Buchhaltung einem neuen Treuhänder zur Überprüfung und erneuten Erstellung übergeben worden sei». Im selben Register wurden auch die Zahlungseinladung und die Mahnung der Ausgleichskasse abgelegt. Offensichtlich hatte der Beschuldigte Kenntnis davon und es war ihm bewusst, dass er als Geschäftsführer die Beiträge im Namen der E.________